Leitfäden
Einfach geschriebene Anleitungen. Jede Anleitung erklärt, was Sie vorbereiten und danach tun müssen. Sie können sie ausdrucken oder anhören.
- 6 SchritteKostenlos eine E-Mail-Adresse erstellenOhne E-Mail-Adresse sind viele Schritte nicht möglich: bei Actiris, für eine Sozialwohnung oder auf dieser Website. Nach 20 Minuten haben Sie eine E-Mail-Adresse, die funktioniert.
- 4 SchritteBeim ÖSHZ (CPAS) eine Referenzadresse erhaltenOhne Adresse ist fast nichts möglich: keine Post, kein Personalausweis, kein RIS und keine Krankenkasse. Die Referenzadresse ist eine offizielle Adresse für Menschen ohne eigene Wohnung. Sie haben ein Recht darauf.
- 5 SchritteEinen Termin beim ÖSHZ (CPAS) vorbereitenMit einer guten Vorbereitung müssen Sie nicht wegen eines fehlenden Dokuments zurückkommen. Hier erfahren Sie, was Sie sagen und mitbringen sollen. Sie erfahren auch, welche Rechte Sie haben.
- 3 SchrittePapiere verloren oder gestohlen: die 3 wichtigsten SchritteHaben Sie Ihren Personalausweis, Ihre Bankkarte oder Ihren Aufenthaltstitel verloren? Wurde etwas gestohlen? Führen Sie diese drei Schritte in der angegebenen Reihenfolge aus. So verhindern Sie Betrug und können neue Dokumente beantragen.
- 5 SchritteEin Konto eröffnen, wenn Banken Nein sagenOhne Konto können Sie weder Ihren Lohn noch das RIS einfach erhalten oder Ihre Miete bezahlen. Der „Basisbankdienst“ ist ein RECHT. Eine Bank muss Ihnen ein Konto eröffnen, auch wenn Sie bei der Nationalbank registriert sind oder Ihr Aufenthaltsverfahren noch läuft.
- 8 SchritteBelgische Staatsangehörige in Not im Ausland: Wen rufen Sie zuerst an?Unfall, Diebstahl, Festnahme, kein Geld oder keine Papiere mehr: Hier erfahren Sie, was eine belgische Botschaft oder ein belgisches Konsulat für Sie tun kann und was nicht. Sie erfahren auch, welche finanzielle Hilfe nur als allerletzte Lösung möglich ist.
- 7 SchrittePapiere im Ausland verloren oder gestohlen: trotzdem zurückkehrenIhr Reisepass oder Personalausweis ist im Ausland verschwunden? Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: örtliche Polizei, DOC STOP, Konsulat und Rückreisedokument. Beachten Sie außerdem eine wichtige Falle, bevor Sie Ihren Rückflug buchen.
- 7 SchritteUnfall oder Krankenhausaufenthalt im AuslandSie oder eine nahestehende Person werden im Ausland im Krankenhaus behandelt. Hier erfahren Sie, wen Sie innerhalb von 48 Stunden anrufen müssen, was die Europäische Krankenversicherungskarte abdeckt und wer die Rückführung bezahlt. Der belgische Staat bezahlt sie nie.
- 8 SchritteTod einer nahestehenden Person im AuslandEine Ihnen nahestehende Person ist außerhalb Belgiens gestorben. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: den Tod melden, zwischen Rückführung und Bestattung vor Ort wählen, die Sterbeurkunde erhalten, sie in Belgien anerkennen lassen und nach der Rückkehr die zuständigen Stellen informieren.
- 7 SchritteGeburt eines Kindes im Ausland: Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeit und ReisepassIhr Kind wird außerhalb Belgiens geboren. Hier erfahren Sie, wie Sie die Geburt in Belgien anerkennen lassen, die belgische Staatsangehörigkeit sichern und das erste Reisedokument erhalten. Beachten Sie unbedingt die Frist von 5 Jahren.
- 7 SchritteDie Rückkehr nach Belgien nach Jahren im Ausland vorbereitenFür die Rückkehr reicht ein Flugticket nicht. Sie müssen sich aus dem Konsularregister abmelden, sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeinde anmelden und Ihre Ansprüche bei der Krankenkasse und dem ÖSHZ (CPAS) wieder aktivieren. Diese Reihenfolge verhindert, dass Sie monatelang ohne Ansprüche bleiben.
- 7 SchritteAm Schalter oder Telefon sprechen: Was sagen Sie in welcher Reihenfolge?Viele Anträge scheitern nicht an einem fehlenden Dokument, sondern an einem unklaren Satz beim Empfang. Hier finden Sie das Gespräch in der richtigen Reihenfolge und genaue Sätze. Dazu gehören die Bitte um eine Empfangsbestätigung und die Antwort bei einer Ablehnung.
Diese Anleitungen geben Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.