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Leitfäden

Praktische Anleitung

Ein Konto eröffnen, wenn Banken Nein sagen

Ohne Konto können Sie weder Ihren Lohn noch das RIS einfach erhalten oder Ihre Miete bezahlen. Der „Basisbankdienst“ ist ein RECHT. Eine Bank muss Ihnen ein Konto eröffnen, auch wenn Sie bei der Nationalbank registriert sind oder Ihr Aufenthaltsverfahren noch läuft.

Bevor Sie anfangen

  • Ein Identitätsdokument: Personalausweis, Aufenthaltstitel, orange Karte (Anlage 4), Anlage 26, Anlage 15, Anlage 35, Bescheinigung über vorübergehenden Schutz oder, wenn nichts davon vorhanden ist, einen ausländischen Reisepass. EINES dieser Dokumente genügt.
  • Eine Adresse, an der Sie Post erhalten können. Eine Referenzadresse beim ÖSHZ (CPAS) gilt ebenfalls. Lesen Sie dazu den eigenen Leitfaden.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Das sollten Sie vorher wissenBeträge und Praxis wurden im August 2026 geprüft. Quelle ist die Akte zum Bankkonto in der Wissensdatenbank. Die Preise werden jedes Jahr indexiert. Ohne Aufenthaltstitel bleibt die Kontoeröffnung in der Praxis sehr schwierig. Lassen Sie sich von einem kostenlosen Rechtsdienst begleiten.

    Wählen Sie eine Bank und beantragen Sie den „Basisbankdienst“

    Alle belgischen Banken müssen diesen Dienst anbieten. Gehen Sie zur Bank und sagen Sie: „Ich möchte den Basisbankdienst beantragen.“ Sie erhalten ein Konto mit Debitkarte, Überweisungen und Bargeldabhebungen. Es kostet etwa 20 € pro Jahr. Dieser Betrag gilt für 2026 und wird jedes Jahr indexiert.

  2. Verlangen Sie das SCHRIFTLICHE Antragsformular

    Dieser Punkt ist entscheidend. Nach einem schriftlichen Antrag muss die Bank innerhalb von 10 Werktagen antworten. Eine Ablehnung muss sie schriftlich begründen. Ein mündliches „Nein“ am Schalter zählt nicht. Bitten Sie höflich, aber bestimmt um das Formular.

  3. Verlangen Sie bei einer Ablehnung eine schriftliche Begründung

    Die Bank darf Ihren Antrag nur aus bestimmten gesetzlich festgelegten Gründen ablehnen, zum Beispiel wenn Sie bereits ein nutzbares Konto haben. Ein Eintrag bei der Nationalbank ist KEIN gültiger Ablehnungsgrund. Die Kopie der Ablehnung ist kostenlos. Sie ist Ihr Beweis.

  4. Wenden Sie sich kostenlos an Ombudsfin

    Ombudsfin (ombudsfin.be, 02 545 77 70) vermittelt bei Streit mit Banken. Beim Basisbankdienst ist seine Stellungnahme VERBINDLICH. Ombudsfin kann die Ablehnung aufheben oder eine andere Bank verpflichten, das Konto zu eröffnen. Ein Sozialdienst oder eine kostenlose Schreibhilfe kann Ihnen helfen, die Beschwerde auszufüllen.

  5. Nutzen Sie in der Zwischenzeit eine Übergangslösung

    Das ÖSHZ kann das RIS mit einem Zirkularscheck auszahlen. Sie können diesen Scheck mit einem Identitätsnachweis kostenlos bei einer bpost-Stelle bar einlösen. Ein Nickel-Konto kostet etwa 25 € pro Jahr. Es kann in zugelassenen bpost-Stellen und Buchhandlungen in wenigen Minuten eröffnet werden. Mehr als 190 Reisepässe werden akzeptiert. Dieses Konto ist aber kostenpflichtig. Es ist nur eine Übergangslösung und ersetzt nicht Ihr Recht auf den Basisbankdienst.

Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.