Praktische Anleitung
Die Rückkehr nach Belgien nach Jahren im Ausland vorbereiten
Für die Rückkehr reicht ein Flugticket nicht. Sie müssen sich aus dem Konsularregister abmelden, sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeinde anmelden und Ihre Ansprüche bei der Krankenkasse und dem ÖSHZ (CPAS) wieder aktivieren. Diese Reihenfolge verhindert, dass Sie monatelang ohne Ansprüche bleiben.
Bevor Sie anfangen
- Ihren belgischen Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist. Die Gemeinde kann ihn trotzdem verwenden.
- Die Bescheinigung „Modell 8“ oder die Abmeldebescheinigung des Konsulats.
- Alle ausländischen Personenstandsurkunden, zum Beispiel über Heirat, Geburt der Kinder, Scheidung oder Tod. Lassen Sie diese Urkunden vor der Abreise vor Ort legalisieren oder apostillieren UND übersetzen.
- Nachweise über Ihr Einkommen und andere finanzielle Mittel oder darüber, dass Sie keine haben: Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder ausländische Entscheidungen.
- Ihre neue Adresse in Belgien und den Namen der Gemeinde. Diese Gemeinde meldet Sie wieder an. Das ÖSHZ dieser Gemeinde ist für Sie zuständig.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Sammeln Sie Ihre Urkunden und lassen Sie sie legalisieren, BEVOR Sie abreisen
Dies ist der teuerste Fehler: Aus der Ferne kann es Monate dauern, eine ausländische Urkunde zu bekommen und legalisieren zu lassen. Vor Ort dauert es nur Tage. Prüfen Sie die Regeln des Landes unter https://diplomatie.belgium.be/fr/legalisation-de-documents/criteres-de-recherche-legalisation. Nutzen Sie https://elegalisation.cloud.diplomatie.be. Rechnen Sie mit etwa 25 € pro Dokument nach dem Tarif vom 1. August 2026. Lassen Sie die Urkunden von einem vereidigten Übersetzer übersetzen.
Melden Sie sich beim Konsulat ab
Melden Sie Ihre Abreise der belgischen Vertretung, bei der Sie eingetragen sind. Beantragen Sie die Löschung aus dem Konsularregister und alle nützlichen Bescheinigungen, zum Beispiel über Wohnsitz, Haushaltszusammensetzung und Eintragungszeiten. Die offizielle Seite zur Rückkehr finden Sie hier: https://diplomatie.belgium.be/fr/pour-les-belges-letranger/inscription-aupres-dun-consulat-de-carriere-belge/retour-en-belgique-ou-demenagement-vers-autre-pays. Sie beschreibt die Meldung bei der Gemeinde, aber nicht die Abmeldung oder die Bescheinigungen. Verlangen Sie diese vor der Abreise bei der Vertretung.
Das sollten Sie vorher wissenDie Fristen sind wichtig: 8 Tage für die Gemeinde. Vor der erneuten Anmeldung entstehen keine Ansprüche. Diese Angaben wurden am 3. September 2026 geprüft.
Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeinde
Gehen Sie nach Ihrer Ankunft zum Bevölkerungsdienst der Gemeinde, in der Sie wohnen. Melden Sie Ihre Rückkehr innerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft. Die offizielle Seite sagt „8 Tage“ und nennt nicht ausdrücklich Werktage. Rechnen Sie sicherheitshalber mit 8 Kalendertagen. Eine Beamtin oder ein Beamter der örtlichen Polizei prüft danach, ob Sie wirklich an der Adresse wohnen. Diese Wohnsitzkontrolle ist normal. Ohne Eintrag im Bevölkerungsregister können fast keine Ansprüche aktiviert werden: weder bei der Krankenkasse noch beim ÖSHZ, und Sie erhalten keinen Personalausweis.
Melden Sie sich wieder bei einer Krankenkasse an
Ihre belgische Mitgliedschaft endete grundsätzlich mit der Abmeldung. In der Europäischen Union waren Sie über das Land krankenversichert, in dem Sie lebten. Gehen Sie nach Ihrer Rückkehr mit dem Nachweis der Anmeldung bei der Gemeinde und den Bescheinigungen über Ihren Versicherungsschutz im Ausland zu einer Krankenkasse. Wenn Ihr Schutz ohne Unterbrechung bestand, kann er schnell wieder aktiviert werden. Nach einer Unterbrechung kann eine Wartezeit verlangt werden. Ihre genaue Dauer hängt von Ihrem bisherigen Weg ab. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, bevor Sie mit einer Erstattung rechnen.
Das sollten Sie vorher wissenPlanen Sie genug Geld für einige Wochen ein. Oder gehen Sie gleich nach Ihrer Ankunft zum ÖSHZ und nicht erst, wenn Sie keine finanziellen Mittel mehr haben. Dieser Leitfaden dient zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer schriftlichen Ablehnung haben Sie 3 Monate Zeit, kostenlos beim Arbeitsgericht Klage einzureichen. Das Büro für juristischen Beistand kann Ihnen helfen.
Beantragen Sie das Eingliederungseinkommen beim ÖSHZ, wenn Sie keine finanziellen Mittel haben
Das Eingliederungseinkommen kann nicht aus dem Ausland beantragt werden. Das Gesetz verlangt einen tatsächlichen Wohnsitz in Belgien. Wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das ÖSHZ der Gemeinde, in der Sie wirklich leben. Dieses ÖSHZ ist zuständig, nicht das ÖSHZ Ihrer früheren Gemeinde. Verlangen Sie noch am selben Tag eine Empfangsbestätigung. Mit ihrem Datum beginnt die gesetzliche Frist von 30 Tagen für die Entscheidung. Wenn Sie keine Wohnung haben, beantragen Sie eine Referenzadresse. Lesen Sie dazu den eigenen Leitfaden.
Bringen Sie Ihre sozialen Rechte in Ordnung
Pension: Alle belgischen Pensionen können weltweit ausgezahlt werden. Zuständig ist der Föderale Pensionsdienst: https://www.sfpd.fgov.be/fr, +32 78 15 1765 und mypension.be. Während Ihres Aufenthalts im Ausland mussten Sie jedes Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen. Sonst konnte die Zahlung ausgesetzt werden. Arbeitslosigkeit: Belgische Arbeitslosenleistungen können grundsätzlich nicht ins Ausland mitgenommen werden. Die einzige Ausnahme ist das Formular U2 des ONEM. Damit kann eine Person, die bereits Leistungen erhält, diese für 3 Monate und höchstens 6 Monate mitnehmen, um im Europäischen Wirtschaftsraum Arbeit zu suchen. Haben Sie eine Arbeit im Ausland verloren, gelten die Regeln dieses Beschäftigungslandes und nicht die belgischen Regeln.
Lassen Sie sich von einem Verein für Belgierinnen und Belgier im Ausland begleiten
Die UFBE (Union Francophone des Belges à l'Étranger) informiert und begleitet Menschen vor, während und nach einem Aufenthalt im Ausland, auch bei der Wiedereingliederung: info@ufbe.be, WhatsApp +32 475 501 814, https://www.ufbe.be. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Fragen Sie die Preise unter membres@ufbe.be an. Für niederländischsprachige Personen gibt es Vlamingen in de Wereld: https://www.viw.be. Wir haben die heutigen Leistungen dieses Vereins nicht geprüft. Rufen Sie dort an und fragen Sie nach dem aktuellen Angebot.
Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.