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Leitfäden

Praktische Anleitung

Beim ÖSHZ (CPAS) eine Referenzadresse erhalten

Ohne Adresse ist fast nichts möglich: keine Post, kein Personalausweis, kein RIS und keine Krankenkasse. Die Referenzadresse ist eine offizielle Adresse für Menschen ohne eigene Wohnung. Sie haben ein Recht darauf.

Bevor Sie anfangen

  • Ihren Identitätsnachweis, wenn Sie einen haben. Er darf auch abgelaufen sein.
  • Jedes Dokument, das zeigt, wo Sie leben oder schlafen, zum Beispiel eine Bescheinigung eines Sozialdienstes oder einen Brief, den Sie dort erhalten haben.
  • Den Namen der Gemeinde, in der Sie sich meistens aufhalten. Das ÖSHZ dieser Gemeinde ist für Sie zuständig.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Gehen Sie zum ÖSHZ der Gemeinde, in der Sie sich meistens aufhalten

    Gehen Sie morgens während der Sprechstunde dorthin. In der Stadt Brüssel gehen Sie zum zentralen Empfang, rue Haute 296. Für andere Gemeinden finden Sie die Adresse auf der ÖSHZ-Seite dieser Website.

  2. Das sollten Sie vorher wissenWird Ihr Antrag abgelehnt, verlangen Sie die Entscheidung schriftlich. Sie können innerhalb von 3 Monaten beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Das Büro für juristischen Beistand kann Ihnen kostenlos helfen.

    Sagen Sie klar, was Sie beantragen

    Sagen Sie: „Ich möchte eine Referenzadresse beantragen, weil ich keine Wohnung habe.“ Sie können diese Seite zeigen. Bitten Sie um eine Empfangsbestätigung für Ihren Antrag.

  3. Beantworten Sie die Fragen der Sozialuntersuchung

    Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter prüft, ob Sie keine Wohnung haben und sich tatsächlich in der Gemeinde aufhalten. Antworten Sie einfach und zeigen Sie die Dokumente, die Sie haben. Sie müssen sich nicht schämen. Dies ist ein normales Verfahren.

  4. Holen Sie Ihre Post regelmäßig ab

    Nach der Anmeldung kommt Ihre Post beim ÖSHZ an. Holen Sie sie regelmäßig ab, mindestens einmal alle drei Monate. Sonst kann Ihre Referenzadresse gestrichen werden. Mit dieser Adresse können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, ein Konto eröffnen, das RIS beantragen und sich bei einer Krankenkasse anmelden.

Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.