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Leitfäden

Praktische Anleitung

Geburt eines Kindes im Ausland: Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeit und Reisepass

Ihr Kind wird außerhalb Belgiens geboren. Hier erfahren Sie, wie Sie die Geburt in Belgien anerkennen lassen, die belgische Staatsangehörigkeit sichern und das erste Reisedokument erhalten. Beachten Sie unbedingt die Frist von 5 Jahren.

Bevor Sie anfangen

  • Die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Entbindungsklinik.
  • Die belgischen Personalausweise und Reisepässe beider Elternteile.
  • Ihre Heiratsurkunde oder ein anderes Dokument, das die Abstammung nachweist. Lassen Sie es legalisieren, wenn das Land dies verlangt.
  • Einen Nachweis über Ihren Wohnsitz im Land: Mietvertrag, Rechnung, örtliche Bescheinigung oder Aufenthaltstitel.
  • Eine klare Antwort auf diese Frage: Wurde der belgische Elternteil in Belgien oder im Ausland geboren? Davon hängen alle weiteren Schritte ab.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Melden Sie die Geburt bei den örtlichen Behörden

    Melden Sie die Geburt beim Standesamt des Landes. Dieses Amt stellt die Geburtsurkunde aus. Beachten Sie die örtliche Frist. Sie ist oft sehr kurz. Fragen Sie in der Entbindungsklinik danach. Eine Urkunde in der üblichen Form des Landes wird in Belgien anerkannt. Sind Sie außerhalb der Europäischen Union und stellt die örtliche Behörde keine Urkunde aus? Ein belgisches Berufskonsulat kann sie innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt ausstellen. Informieren Sie die belgische Vertretung sofort.

  2. Das sollten Sie vorher wissenSie sind bei der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes unsicher? Raten Sie nicht. Fragen Sie das Konsulat schriftlich und bewahren Sie die Antwort auf.

    Prüfen Sie, wie Ihr Kind die belgische Staatsangehörigkeit erhält

    Artikel 8 des belgischen Staatsangehörigkeitsgesetzbuchs unterscheidet drei Fälle. Erstens: Der belgische Elternteil wurde in Belgien geboren. Dann ist das Kind ab der Geburt automatisch belgisch. Sie müssen nichts tun. Zweitens: Der belgische Elternteil wurde selbst im Ausland geboren. Dann ist eine Erklärung nötig. Lesen Sie den nächsten Schritt. Drittens: Auch ohne Erklärung ist das Kind belgisch, wenn es keine andere Staatsangehörigkeit hat. Es verliert diesen Schutz aber, wenn es vor dem 18. Lebensjahr eine andere Staatsangehörigkeit erhält.

  3. Belgischer Elternteil im Ausland geboren: Geben Sie die Erklärung innerhalb von 5 Jahren ab

    Geben Sie innerhalb von 5 Jahren nach der Geburt eine Erklärung zur Zuerkennung der belgischen Staatsangehörigkeit ab. Im Ausland tun Sie dies beim belgischen Konsulat, in Belgien bei der Gemeinde. Das Kind wird am Tag der Erklärung belgisch. Nach Ablauf der Frist kann die belgische Staatsangehörigkeit nicht mehr auf diesem Weg zuerkannt werden. Dies ist der wichtigste Schritt dieses Leitfadens. Schieben Sie ihn nicht auf.

  4. Lassen Sie die Urkunde legalisieren oder apostillieren und dann übersetzen

    Je nach Land muss die örtliche Geburtsurkunde legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Danach muss ein vereidigter Übersetzer sie ins Französische, Niederländische oder Deutsche übersetzen. Prüfen Sie die Regeln des Landes unter https://diplomatie.belgium.be/fr/legalisation-de-documents/criteres-de-recherche-legalisation und nutzen Sie https://elegalisation.cloud.diplomatie.be. Rechnen Sie mit etwa 25 € pro Dokument nach dem Tarif vom 1. August 2026.

  5. Lassen Sie die Urkunde beim belgischen Standesamt eintragen

    Das belgische Konsulat oder die zuständige belgische Gemeinde trägt die legalisierte und übersetzte Urkunde in die Datenbank der Personenstandsurkunden (BAEC) ein. Damit wird Ihr Kind in Belgien amtlich erfasst. Ohne diesen Eintrag gibt es keinen belgischen Personalausweis, keine Familienleistungen und keine einfache Schulanmeldung nach der Rückkehr.

  6. Lassen Sie das Kind in das Konsularregister eintragen

    Füllen Sie das Anmeldeformular für Minderjährige aus: https://diplomatie.belgium.be/sites/default/files/2022-01/form_inscription_mineur.pdf. Fügen Sie einen Wohnsitznachweis und Kopien der Dokumente der Eltern bei. Ein eingetragenes Kind kann seine belgischen Dokumente beim Konsulat erhalten, als wäre es bei einer Gemeinde gemeldet.

  7. Das sollten Sie vorher wissenDie genannten Preise sind Richtwerte: etwa 35 € für den Reisepass eines minderjährigen Kindes und 10 € für eine Kids-ID. Die Konsulargebühren wurden im August 2026 erneut geändert. Prüfen Sie https://diplomatie.belgium.be/fr/pour-les-belges-letranger/tarifs-consulaires und rufen Sie die belgische Vertretung an. Lassen Sie sich den genauen Betrag und die vollständige Liste der Dokumente bestätigen. Diese Liste ist je nach Land verschieden.

    Beantragen Sie das erste Reisedokument Ihres Kindes

    Die Kids-ID kostet etwa 10 € und ist für Kinder unter 12 Jahren bestimmt. Sie genügt für Reisen in der Europäischen Union und in rund fünfzig weitere Länder. Für den Rest der Welt ist ein Reisepass nötig. Formular für Kinder unter 6 Jahren: https://diplomatie.belgium.be/sites/default/files/2024-07/2024-FR-Demande-de-passeport-formulaire-pour-enfants-de-moins-de-6-ans.pdf. Formular ab 6 Jahren: https://diplomatie.belgium.be/sites/default/files/2024-07/2024-FR-Demande-de-passeport-formulaire-pour-adultes-et-enfants-à-partir-de-6-ans.pdf. BEIDE Eltern unterschreiben. Vor dem 6. Lebensjahr kann der Antrag oft per Post mit einem Foto eingereicht werden. Ab 6 Jahren muss das Kind anwesend sein. Ab 12 Jahren werden Fingerabdrücke genommen.

Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.