Praktische Anleitung
Tod einer nahestehenden Person im Ausland
Eine Ihnen nahestehende Person ist außerhalb Belgiens gestorben. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: den Tod melden, zwischen Rückführung und Bestattung vor Ort wählen, die Sterbeurkunde erhalten, sie in Belgien anerkennen lassen und nach der Rückkehr die zuständigen Stellen informieren.
Bevor Sie anfangen
- Die Identitätsdokumente der verstorbenen Person: Personalausweis, Reisepass und, wenn vorhanden, Familienbuch oder Geburtsurkunde.
- Den Vertrag der Reise-, Assistance- oder Todesfallversicherung und die Nummer der Notrufzentrale.
- Den Namen der letzten belgischen Gemeinde, in der die verstorbene Person gemeldet war.
- Geld, um Kosten zu bezahlen oder vorzustrecken. Die Rückführung eines Leichnams ist teuer und wird nie vom Staat bezahlt.
- Die Kontaktdaten des belgischen Konsulats im betreffenden Land. Verzeichnis: https://diplomatie.belgium.be/fr/ambassades-et-consulats
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Informieren Sie sofort die örtliche Behörde
Informieren Sie sofort die Polizei oder das Krankenhaus im betreffenden Land. Die örtliche Behörde stellt die Sterbeurkunde aus. Ohne dieses Dokument kann nichts weitergehen. Fragen Sie sofort, wann und wo die Urkunde erhältlich ist.
Das sollten Sie vorher wissenDas Konsulat informiert und erleichtert die Schritte. Es untersucht die Todesursache nicht und bezahlt keine Kosten.
Den Tod dem zuständigen belgischen Konsulat melden
Rufen Sie so schnell wie möglich die belgische Vertretung im Land an. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den FÖD Auswärtige Angelegenheiten unter +32 2 501 81 11. Das Konsulat erklärt die örtlichen Schritte. Es hilft bei der Rückführung des Leichnams und der persönlichen Gegenstände. Es stellt auch die nötigen Transportdokumente aus, darunter den Leichenpass.
Rufen Sie die Versicherung oder Notrufzentrale der verstorbenen Person an
Hatte die verstorbene Person eine Reiseversicherung oder eine Assistance-Leistung ihrer Krankenkasse? Mutas ist über die MC unter +32 2 272 09 00 und über Solidaris unter +32 2 272 08 70 erreichbar. Die Notrufzentrale organisiert und bezahlt die Rückführung des Leichnams nach den Bedingungen des Vertrags. Rufen Sie an, bevor Sie ein örtliches Unternehmen beauftragen. Kosten, die Sie allein zugesagt haben, werden möglicherweise nicht erstattet.
Wählen Sie zwischen Rückführung und Bestattung vor Ort
Bei einer Rückführung organisieren ein Bestattungsunternehmen und die Notrufzentrale den Transport. Das Konsulat stellt die Dokumente aus. Eine Bestattung oder Einäscherung vor Ort organisiert die Familie mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen. In beiden Fällen bezahlt die Versicherung oder die Familie. Der belgische Staat übernimmt diese Kosten nie. Verlangen Sie für beide Möglichkeiten einen Kostenvoranschlag, bevor Sie entscheiden.
Fordern Sie fünf bis sechs offizielle Kopien der Sterbeurkunde an
Jede Behörde, Bank oder Versicherung wird ein Exemplar verlangen. Nach der Rückkehr ist es viel schwieriger, weitere Exemplare aus der Ferne zu erhalten. Beantragen Sie deshalb alle Exemplare sofort vor Ort. Sind Sie außerhalb der Europäischen Union und stellt die örtliche Behörde keine Sterbeurkunde aus? Informieren Sie das Berufskonsulat. Es kann die Urkunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod selbst ausstellen.
Das sollten Sie vorher wissenErledigen Sie Legalisierungen, Apostillen und Übersetzungen vor Ort, solange Sie noch im Land sind. Aus der Ferne dauert es viel länger und kostet mehr. Tarife und Verfahren wurden im August 2026 geprüft. Rufen Sie bei Zweifeln die belgische Vertretung oder den FÖD Auswärtige Angelegenheiten unter +32 2 501 81 11 an.
Lassen Sie die Urkunde legalisieren oder apostillieren und dann übersetzen
Eine ausländische Urkunde gilt in Belgien, wenn die zuständige Behörde sie in der dort üblichen Form ausgestellt hat. Oft muss sie aber legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Danach muss ein vereidigter Übersetzer sie ins Französische, Niederländische oder Deutsche übersetzen. Die Regeln sind je nach Land verschieden. Prüfen Sie sie unter https://diplomatie.belgium.be/fr/legalisation-de-documents/criteres-de-recherche-legalisation und nutzen Sie eLegalization: https://elegalisation.cloud.diplomatie.be. Rechnen Sie mit 25 € pro Dokument nach dem Tarif vom 1. August 2026. Erledigen Sie dies, BEVOR Sie das Land verlassen.
Lassen Sie die Sterbeurkunde in Belgien eintragen
Die Urkunde wird in die Datenbank der Personenstandsurkunden (BAEC) eingetragen. Zuständig ist das Standesamt der letzten belgischen Gemeinde, in der die verstorbene Person gemeldet war. Wenn es keine solche Gemeinde gibt, ist die Stadt Brüssel zuständig. Die Eintragung ist nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Ohne eine in Belgien anerkannte Urkunde können Bankangelegenheiten, Nachlass und Pensionen blockiert sein.
Informieren Sie nach Ihrer Rückkehr alle zuständigen Stellen
Informieren Sie die Gemeinde für die Eintragung der Urkunde, die Bank der verstorbenen Person für die Sperrung der Konten, die Krankenkasse, den Arbeitgeber, die Versicherungen, den Notar für den Nachlass und den Föderalen Pensionsdienst. Aus dem Ausland erreichen Sie den Pensionsdienst unter +32 78 15 1765. Manchmal heißt es, dass die Eintragung der Urkunde bestimmte Stellen, besonders den Pensionsdienst, automatisch informiert. Verlassen Sie sich nicht darauf. Rufen Sie den Föderalen Pensionsdienst an und prüfen Sie, ob die Akte abgeschlossen ist.
Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.