Praktische Anleitung
Belgische Staatsangehörige in Not im Ausland: Wen rufen Sie zuerst an?
Unfall, Diebstahl, Festnahme, kein Geld oder keine Papiere mehr: Hier erfahren Sie, was eine belgische Botschaft oder ein belgisches Konsulat für Sie tun kann und was nicht. Sie erfahren auch, welche finanzielle Hilfe nur als allerletzte Lösung möglich ist.
Bevor Sie anfangen
- Die Notrufnummer des Landes, in dem Sie sind. In der gesamten Europäischen Union ist es die 112.
- Name und Telefonnummer Ihrer belgischen Botschaft oder Ihres belgischen Konsulats. Suchen Sie diese Angaben im offiziellen Verzeichnis: https://diplomatie.belgium.be/fr/ambassades-et-consulats
- Den Vertrag Ihrer Reise- oder Assistance-Versicherung und die Nummer der Notrufzentrale. Diese Nummer steht oft auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte.
- Eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalausweises und Reisepasses. Bewahren Sie diese Kopie nicht in Ihrer Geldbörse auf.
- Name und Telefonnummer einer Vertrauensperson in Belgien. Das Konsulat wird diese Person kontaktieren.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Rufen Sie zuerst den örtlichen Notdienst an
Wählen Sie in der Europäischen Union die 112. Ein Konsulat ist kein Notdienst. Es ersetzt weder den Rettungsdienst noch die örtliche Polizei oder Feuerwehr. Sorgen Sie zuerst dafür, dass die betroffene Person medizinische Hilfe oder Schutz erhält. Die Verwaltungsschritte kommen danach.
Rufen Sie danach Ihre Versicherung oder Krankenkasse an
Konsularische Hilfe ist die letzte Lösung. Nach dem Gesetz müssen Sie sich zuerst an Familie, Freunde, den Arbeitgeber, die Versicherung und die örtlichen Dienste wenden. Eine Notrufzentrale der Versicherung kann Leistungen bezahlen und Hilfe organisieren. Ein Konsulat tut das nicht. Wenn Sie versichert sind, wenden Sie sich zuerst an Ihre Versicherung.
Das sollten Sie vorher wissenKonsularische Hilfe kann in bestimmten Fällen verweigert werden. Das gilt bei einer Reise in ein Gebiet, von dem die Reisehinweise ausdrücklich abraten. Es gilt auch in einem bewaffneten Konfliktgebiet oder wenn Sie einen Aufruf zum Verlassen des Gebiets nicht befolgt haben. Weitere Gründe können sehr hohe Risiken ohne passende Versicherung oder ein Aufenthalt im Land Ihrer zweiten Staatsangehörigkeit sein. Honorarkonsulate haben nur begrenzte Befugnisse. Für einen Reisepass oder eine Akte brauchen Sie eine Botschaft oder ein Berufskonsulat. Gibt es in dem Land keine belgische Vertretung, können Sie die Hilfe jedes anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beantragen. Nummern und Links wurden im August 2026 geprüft. Die Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten ändert sich oft. Prüfen Sie die Angaben erneut, bevor Sie hingehen.
Suchen Sie die zuständige belgische Vertretung im offiziellen Verzeichnis
Öffnen Sie https://diplomatie.belgium.be/fr/ambassades-et-consulats und wählen Sie das Land, in dem Sie sind. Notieren Sie zwei Nummern: die Nummer für die Bürozeiten und die Notrufnummer außerhalb der Bürozeiten. Jede Vertretung veröffentlicht diese Nummer auf ihrer eigenen Seite. Sie ist nur für eine schwere Notlage oder eine Katastrophe bestimmt. Diese Nummer ist nachts erreichbar.
Nutzen Sie den FÖD Auswärtige Angelegenheiten als weitere Anlaufstelle: +32 2 501 81 11
+32 2 501 81 11 ist die allgemeine Nummer des FÖD Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel. Den Dienst „Hilfe im Ausland und Pässe“ erreichen Sie an Werktagen von 9 bis 17 Uhr unter +32 2 501 32 00. Oft wird behauptet, dass die allgemeine Nummer nachts über einen Bereitschaftsdienst erreichbar ist. Die offizielle Seite bestätigt dies aber nicht. Rufen Sie an und fragen Sie nach. Suchen Sie zuerst die Notrufnummer Ihrer örtlichen belgischen Vertretung.
Wissen Sie, was das Konsulat für Sie tun KANN
Das Konsulat kann Ihre Familie in Belgien informieren und den Kontakt erleichtern. Es kann Ihnen eine Liste örtlicher Anwälte, Ärzte und Übersetzer geben. Wenn Sie in Haft sind, kann es Sie besuchen und Ihre Lage verfolgen. Bei einem Todesfall kann es bei den Formalitäten und bei der Rückführung der sterblichen Überreste helfen. Für Ihre Rückkehr kann es einen vorläufigen Reisepass oder ein vorläufiges Reisedokument (ETD) ausstellen. Es kann auch konsularische Bescheinigungen ausstellen.
Wissen Sie, was das Konsulat NICHT tun kann
Das Konsulat bezahlt niemals Hotelrechnungen, medizinische Kosten, Geldstrafen, Kautionen, Anwälte oder Gerichtskosten. Es reserviert keine Unterkunft, bewahrt Ihr Gepäck nicht auf und sucht keine Arbeit für Sie. Es kann niemanden aus dem Gefängnis holen. Es greift nicht in ein örtliches Gerichtsverfahren ein und führt keine Ermittlungen durch. Wenn Sie das vorher wissen, verlieren Sie keine wertvolle Zeit.
Beantragen Sie nur als allerletzte Lösung einen Vorschuss
Wenn niemand Ihre Rückkehr oder die nötige Hilfe bezahlen kann, kann der Staat öffentliche Gelder vorstrecken. Die belgische Vertretung gibt Ihnen das Formular „Demande de rapatriement ou de secours“ (Antrag auf Rückführung oder Hilfeleistung). Es ist die Anlage 1 des Ministerialerlasses vom 20. Mai 2019. Der Erlass ist unter https://etaamb.openjustice.be/fr/arrete-ministeriel-du-20-mai-2019_n2019012812.html veröffentlicht. Die Anlage selbst kann nirgends heruntergeladen werden. Sie erhalten sie bei der Vertretung. Sie unterschreiben ein Schuldanerkenntnis und schreiben „lu et approuvé, bon pour la somme de …“ vollständig ausgeschrieben dazu. Es handelt sich um ein Darlehen, nicht um ein Geschenk. Der Betrag wird erfasst und muss zurückgezahlt werden. Die genauen Rückzahlungsbedingungen sind nicht veröffentlicht. Verlangen Sie diese vor der Unterschrift schriftlich von der Vertretung oder rufen Sie zur Bestätigung +32 2 501 81 11 an.
Registrieren Sie sich bei Travellers Online, auch wenn Sie schon vor Ort sind
Melden Sie Ihren Aufenthalt auf https://travellersonline.diplomatie.be beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Bei einer Katastrophe, einem Anschlag oder einer Krise weiß der FÖD dann, dass Sie dort sind, und kann Sie erreichen. Ihre Daten bleiben vertraulich. Es wird kein Preis genannt; die Registrierung scheint kostenlos zu sein. Wenn Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden, brechen Sie ab und rufen Sie +32 2 501 81 11 an.
Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.