Zum Inhalt springen
Leitfäden

Praktische Anleitung

Unfall oder Krankenhausaufenthalt im Ausland

Sie oder eine nahestehende Person werden im Ausland im Krankenhaus behandelt. Hier erfahren Sie, wen Sie innerhalb von 48 Stunden anrufen müssen, was die Europäische Krankenversicherungskarte abdeckt und wer die Rückführung bezahlt. Der belgische Staat bezahlt sie nie.

Bevor Sie anfangen

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK; französisch CEAM) für jede reisende Person. Sie ist kostenlos. Beantragen Sie sie vor der Abreise bei Ihrer Krankenkasse oder der CAAMI.
  • Den Vertrag und die Versicherungsnummer Ihrer Reise- oder Assistance-Versicherung.
  • Die Nummer der Notrufzentrale Ihrer Krankenkasse. Sie steht oft auf der Rückseite der Karte.
  • Die Identitätsdokumente der Person im Krankenhaus und die Namen ihrer Medikamente.
  • Name und Nummer einer Kontaktperson in Belgien.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Rufen Sie den örtlichen Notdienst an: 112 in der Europäischen Union

    Lassen Sie die Person zuerst behandeln. Die 112 funktioniert in der gesamten Europäischen Union und in mehreren Sprachen. Notieren Sie den genauen Namen des Krankenhauses und der Abteilung. Diese Angaben werden bei allen weiteren Schritten verlangt.

  2. Rufen Sie die Notrufzentrale innerhalb von 48 Stunden an

    Wenn Sie diesen Schritt vergessen, kann es sehr teuer werden. Sind Sie Mitglied der Christlichen Krankenkasse, von Solidaris oder der Liberalen Krankenkasse? Dann erreichen Sie Mutas 24 Stunden am Tag unter +32 2 272 09 00 über die MC oder unter +32 2 272 08 70 über Solidaris. Mehr als 48 Stunden nach der Aufnahme ins Krankenhaus kann die Leistung stark sinken. Bei Solidaris sinkt sie auf 125 €.

  3. Prüfen Sie, welche Notrufzentrale für Sie zuständig ist

    Nicht alle Krankenkassen arbeiten mit Mutas. Die Freien Krankenkassen Partenamut und Helan scheinen eine eigene Notrufzentrale zu haben. Raten Sie nicht. Rufen Sie die Nummer auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte oder den Empfang Ihrer Krankenkasse an. Klären Sie vor Ablauf der 48 Stunden, wer Ihre Akte bearbeitet.

  4. Das sollten Sie vorher wissenDie EKVK deckt WEDER eine Rückführung NOCH Behandlungen in einer Privatklinik oder Kosten außerhalb Europas. Außerhalb der Europäischen Union ist eine Reiseversicherung in der Praxis unverzichtbar. Wer ohne passende Versicherung in eine riskante Lage reist, kann außerdem von der konsularischen Hilfe ausgeschlossen werden. Diese Angaben wurden im August 2026 geprüft. Beträge und Bedingungen hängen von der Krankenkasse und vom Vertrag ab. Die Entscheidung Ihrer Krankenkasse ist maßgeblich.

    Zeigen Sie im Krankenhaus die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

    Mit der EKVK erhalten Sie notwendige Behandlungen zu den Bedingungen des Aufenthaltslandes. Das gilt in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Sie zahlen so viel wie eine dort versicherte Person: manchmal viel, manchmal nichts. Seit dem Brexit gelten für das Vereinigte Königreich andere Regeln. Fragen Sie vor der Abreise oder sofort bei der Aufnahme Ihre Krankenkasse.

  5. Benachrichtigen Sie das belgische Konsulat, wenn die Situation ernst ist

    Ein schwerer Unfall gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Fällen für konsularische Hilfe. Suchen Sie die zuständige Vertretung unter https://diplomatie.belgium.be/fr/ambassades-et-consulats. Sie können auch den FÖD Auswärtige Angelegenheiten unter +32 2 501 81 11 anrufen. Das Konsulat kann Ihre Familie in Belgien informieren und Ihnen eine Liste örtlicher Ärzte geben. Es bezahlt keine Krankenhausrechnung und verschafft Ihnen keine Sonderbehandlung. Rechnen Sie nicht mit finanzieller Hilfe des Konsulats.

  6. Lassen Sie die Rückführung von der Versicherung oder Mutas organisieren

    Ihre Assistance-Versicherung oder die Notrufzentrale Ihrer Krankenkasse organisiert und bezahlt die medizinische Rückführung. Mutas organisiert sie, wenn dies medizinisch notwendig ist. Der belgische Staat bezahlt keine Rückführung. Wenn Sie nicht versichert sind und Ihre Familie nicht zahlen kann, bleibt nur ein konsularischer Vorschuss gegen ein Schuldanerkenntnis. Lesen Sie dazu den Leitfaden „Belgische Staatsangehörige in Not im Ausland“.

  7. Bewahren Sie alle Rechnungen und medizinischen Berichte auf

    Verlangen Sie immer ein Exemplar auf Papier: genaue Rechnungen, Zahlungsbelege, Entlassungsbericht und Rezepte. Ohne diese Dokumente erstatten weder die Krankenkasse noch die Versicherung Ihre Kosten nach der Rückkehr. Bewahren Sie alles zusammen mit Ihrer Meldung an die Notrufzentrale auf.

Diese Anleitung gibt Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Die Abläufe sind je nach Gemeinde verschieden. Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie 112 an.